Hinweise für Betroffene zum Umgang mit Asbestplatten nicht nur in der eigenen Wohnung.
Zum Urteil des Landgerichtes Berlin (Geschäftszeichen 65 S 419/10).
Hinweise für Betroffene zum Umgang mit Asbestsanierungen nicht nur in der eigenen Wohnung.
Der aus unserer Sicht beste deutschsprachige Report mit Darstellung der rechtlichen Lage.
Nachwort und Klarstellung von RA Leistikow zur Mieterversammlung Spandau.
Die wichtigesten Hinweise online - das Formular zum Download.
zum aktuellen Fall der Asbest-Problematik.
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer, c/o Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Asbest und Mietminderung - Januar 2013
Im deutschen Recht besteht die Möglichkeit bei einem Mangel der Mietsache (Mietwohnung) die Miete zu mindern. Die Minderung erfolgt in der Regel immer von der Gesamtmiete. Das Urteil des Landgerichtes Berlin
(Geschäftszeichen 65 S 419/10) weist nun für die Möglichkeit des Austritts von Asbestfasern aus einer Bodenplatte eine Mietminderung von 10 % aus. Dies ist ein großer Schritt zur Beseitigung allen Asbests aus Mietwohnungen. Jede Austrittsmöglichkeit von Asbest erlaubt nun (bundesweit) Mietminderungen. Daneben entstehen aber auch sofort umsetzbare Schadenersatzansprüche.
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Die Kanzlei wehrt erfolgreich Zahlungsansprüche des Internetunternehmens EUROWEB Internet GmbH ab.
Seit 2005, der 90ig jährigen Wiederkehr des Genozides an der Volksgruppe der Armenier ist die Kanzlei Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anerkennung. (Siehe auch www.aga-online.org/de)